• XPLAN_BP_PLAN_8925755c-e5b6-4a85-a053-810edcf78865

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8925755c-e5b6-4a85-a053-810edcf78865
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder23
    xpPlanDate
    • 2001-05-15
    name
    • Billwerder23
    internalId
    • fb84b5ad-ce1e-4273-8365-a9e81b54b014
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billwerder 23 für den Geltungsbereich beiderseits der Bundesautobahn (BAB) A 1 und nordöstlich der Bahnanlagen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 611) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenze des Flurstücks 3315, über die Flurstücke 3315, 3314, 3315, 3317, 3319, 3321, 1063, 1081 und 1102, Nordostgrenze des Flurstücks 1082, Südostgrenze des Flurstücks 1082, über die Flurstücke 2015 (BAB A 1), 2018, 2017, 1121, 1984, 1142, 1159, 1156, 1185, 1200, 1218, 1202, 1231, 1202, 1186, 1159, 1142, 1984, 1143 und 2018, Südwestgrenze des Flurstücks 2018, über das Flurstück 2015 (BAB A 1), Südwestgrenze des Flurstücks 1083, über die Flurstücke 1083, 1082, 1102, 1081, 1063, 3321, 3319, 3317 und 3315 der Gemarkung Billwerder.
    technHerstellDatum
    • 2016-03-17
    texte
    • [§2 Nr.1.1 | Für die Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Justizvollzugsanstalt" gilt: Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind nur gewerbliche Nutzungen, die der Justizvollzugsanstalt dienen, zulässig.][§2 Nr.1.2 | Für die Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Justizvollzugsanstalt" gilt: Auf der mit ,„(a)" bezeichneten Fläche sind nur Freizeit- und Sportanlagen ohne Anrechnung auf die festgesetzte Grundfläche zulässig.][§2 Nr.1.3 | Für die Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Justizvollzugsanstalt" gilt: Für Nebenanlagen, Stellplätze, Zufahrten und Zuwegungen können mit Ausnahme der mit „(a)" bezeichneten Fläche Überschreitungen der festgesetzten Grundflächen für den mit „(A)" bezeichneten Bereich um 21000 m² sowie für den mit „(B)" bezeichneten Bereich um 3000 m² zugelassen werden.][§2 Nr.1.4 | Für die Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Justizvollzugsanstalt" gilt: Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche ist für die Aufenthaltsräume ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude zu schaffen. Für die Haftzellen ist der Einbau von Schallschutzfenstern und einer schallschutzwirksamen Zwangsbelüftung vorzusehen.][§2 Nr.1.5 | Für die Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Justizvollzugsanstalt" gilt: Die Bebauung an den Nordwest- und Südwest-Seiten ist in geschlossener Bauweise auszuführen.][§2 Nr.1.6 | Für die Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Justizvollzugsanstalt" gilt: Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe bis 8 m über Geländeoberfläche auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche und bis 9 m über Geländeoberfläche auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche kann zugelassen werden, wenn ausreichend bauliche und technische Vorkehrungen zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung und damit möglicherweise auftretenden Berührungsspannungen vorgesehen werden.][§2 Nr.2 | Zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung sind bauliche und technische Maßnahmen für den Umgang mit explosionsfähigen Stoffen und den Einsatz elektrischer und elektronischer Geräte zu prüfen.][§2 Nr.3 | Von der festgesetzten Geländeoberfläche können geringfügige Abweichungen zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind im Abstand von 15 m bis 20 m großkronige Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.5 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.6 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden. Für die festgesetzten Bäume, Baumreihen und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleiben. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.7 | Im Kronenbereich der zu pflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² je Baum anzulegen und zu begrünen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.8 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind die Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.9 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind Stellplätze, Freilager und Fahrwege in wasser- und luftundurchlässigem Aufbau, sowie Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.10 | Das anfallende Niederschlagswasser ist über Gräben oder Mulden in das vorgesehene Entwässerungssystem einzuleiten.][§2 Nr.11 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden der Fläche für den Gemeinbedarf die Flurstücke 737, 736, 3479, 3763, 3760, 3762, 3770, 3767, 3768, 3774, 2605, 2606, 3773 ganz und Teile der Flurstücke 3481, 740, 3765, 3946, 3771, 3766, 4066, 574, 840, 3480, 3875 und 4065 der Gemarkung Neuengamme (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 606) zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 611]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2001-05-15
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3f646568-8973-4653-a1ad-b0b7bb4cce84]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung