Der Bebauungsplan Neustadt 34 für den Geltungsbereich Ditmar-Koel-Straße — Schaarmarkt — Martin- Luther-Straße — Schaarsteinweg — Anberg — Pasmannstraße — Herrengraben — Schaarsteinwegsbrücke Ostgrenze des Herrengrabenfleets — Roosenbrücke — Vorsetzen — Neustädter Neuer Weg — Schaarmarkt — Brauerknechtgraben (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 104) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-05-11
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Gehrecht auf den Flurstücken 241, 1218, 666, 1001, 1219, 812, 1005 und 1006 der Gemarkung Neustadt-Süd umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.2 | In den Kerngebieten sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) unzulässig.][§2 Nr.3 | Es ist nur Fernheizung zulässig.][§2 Nr.4 | Eine Überschreitung der Baulinien durch Balkone, Loggien und Erker kann oberhalb des ersten Vollgeschosses bis zu 1,0 m zugelassen werden,][§2 Nr.5 | Eine Überschreitung der Baugrenzen für die siebengeschossig überbaubaren Flächen auf den Flurstücken 1155, 1156, 1160, 666, 1165, 1491, 1493, 1495, 1009, 1001, 1114, 813, 1007, 1008 der Gemarkung Neustadt-Süd kann bis zu 5,0 m zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Im Kerngebiet entlang der Straße Vorsetzen sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet und in den Kerngebieten dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Tiefgaragendächer so auszubilden, daß eine Begrünung mit kleineren Bäumen und Sträuchern erfolgen kann.][§2 Nr.9 | In den Kerngebieten sind die West- und Nordfassaden der Gebäude mit Schling- und Kletterpflanzen zu begrünen.][§3 Nr.1 | Für die mit A bezeichneten Flächen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Es ist eine Traufhöhe von 16,15 m über Gehweg einzuhalten; die Geschosse sind an der Süd- und Westseite entsprechend dem Nachbargebäude Stubbenhuk 10 auszubilden.][§3 Nr.2 | Für die mit A bezeichneten Flächen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Für die Außenwände sind nur rotbraune Ziegelsteine in Anlehnung an das Gebäude Stubbenhuk 10 zu verwenden. Die Fassaden sollen senkrecht gegliedert werden. Die Geschoßunterteilung in Erdgeschoß-, Normalgeschoß- und Staffelgeschoßzone soll durch Gliederung in der Fassade erkennbar sein. Das Dach ist entsprechend der Nachbarbebauung auszuführen.][§3 Nr.3 | Für die mit A bezeichneten Flächen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Es darf keine farbig wirkende oder spiegelnde Fensterverglasung verwendet werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 104]