Der Bebauungsplan Eißendorf 20 für den Geltungsbereich Bremer Straße — Westgrenze der Flurstücke 1726, 1727, 2885, 1714, 1728 und 1725 der Gemarkung Eißendorf — Kusselhang — Beerentalweg — Ostgrenze des Flurstücks 1550, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1823, Ostgrenze des Flurstücks 1549 der Gemarkung Eißendorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-08-19
texte
[§2 Nr.1 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Für die mehrgeschossige Bebauung auf dem Flurstück 1550 der Gemarkung Eißendorf ist eine Beheizung nur durch ein Sammelheizwerk zulässig. Ausnahmen für Gasheizung oder elektrische Heizung können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Auf dem Flurstück 1550 der Gemarkung Eißendorf kann auf den mit — A — gekennzeichneten Flächen eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche um ein Vollgeschoß, auf der mit — B — gekennzeichneten Fläche um zwei Vollgeschosse zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.5 | Für die Erschließung der Flurstücke 1549, 1632 und des südlichen Teils des Flurstücks 1823 der Gemarkung Eißendorf sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]