Der Bebauungsplan Iserbrook 13 für den Geltungsbereich Iserbrooker Weg — Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 104, Ostgrenze des Flurstücks 123, Ost- und Südgrenzen der Flurstücke 124 und 6/93, über das Flurstück 103 der Gemarkung Sülldorf zum Sapperweg — Südgrenzen der Flurstücke 143 und 153 der Gemarkung Sülldorf — Auerbachstraße — Südgrenze des Flurstücks 103, über das Flurstück 1492, Südgrenzen der Flurstücke 1777, 158, 1772 und 1776 der Gemarkung Sülldorf (Bezirk Altona, Ortsteil 224) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-10-21
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 224]