Der Bebauungsplan Sinstorf 15/Marmstorf 27 für den Geltungsbereich Marienkäferweg — Leuchtkäferweg — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1100, Ostgrenzen der Flurstücke 1052 und 1054, Nordgrenze des Flurstücks 133, über das Flurstück 133, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1159, über das Flurstück 118, Westgrenze des Flurstücks 118, Südgrenze des Flurstücks 1159, Ostgrenze des Flurstücks 524, über die Flurstücke 521 (Haithabuweg) und 524, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 524, Westgrenze des Flurstücks 1092 der Gemarkung Sinstorf — Rüsselkäferstieg — über das Flurstück 1125 der Gemarkung Sinstorf (Bezirk Harburg, Ortsteile 708 und 709) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-16
texte
[§2 | Auf der als Sportanlage festgesetzten Fläche sind innerhalb der durch Baugrenzen mit — a— gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteile nur Tennishallen mit den für diese Nutzung notwendigen Nebenräumen sowie Clubhäuser zulässig. Die Gebäudehöhe darf für Tennishallen nicht mehr als 10,0 m und für Clubhäuser nicht mehr als 5,0 m über Geländeoberfläche betragen. Innerhalb des mit — b — gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils sind ein Clubhaus und eine Platzwartwohnung zulässig. Die Gebäudehöhe darf bei diesen baulichen Anlagen nicht mehr als 4,0 m über Geländeoberfläche betragen. Im übrigen sind auf den Sportflächen auch untergeordnete bauliche Anlagen des Hochbaus wie Wasch-, Umkleide- und Geräteräume zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 708, 709]