• XPLAN_BP_PLAN_8ab77546-0a65-4b7d-9a0d-ee028d705fb1

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8ab77546-0a65-4b7d-9a0d-ee028d705fb1
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen23
    xpPlanDate
    • 2005-12-07
    name
    • Stellingen23
    internalId
    • 9353c157-d030-440a-ac09-a1c522d7ee00
    technHerstellDatum
    • 2014-07-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe, Tankstellen sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungswesens, Lagerbetriebe und Fuhrunternehmen können nur ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.2 | In den Mischgebieten sind Tankstellen und Gartenbaubetriebe sowie Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen der Mischgebiete unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in den übrigen Teilen der Gebiete werden ausgeschlossen. Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen der Mischgebiete sind Wohnnutzungen unzulässig.][§2 Nr.3 | In den allgemeinenWohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1, 3, 4 und 5 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Die in den Wohn- und Mischgebieten festgesetzte Grundflächenzahl kann für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden, wenn eine Dachbegrünung um das Maß der Überschreitung hergestellt wird.][§2 Nr.5 | In den Gewerbegebieten bleiben bei der Ermittlung der Geschossflächenzahl die Flächen von Stellplätzen und Garagen in Vollgeschossen unberücksichtigt.][§2 Nr.6 | In den Wohn- und Mischgebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Vorbauten, Balkone, Loggien und Erker bis 1,5 m zulässig. Die Überschreitung darf insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Gebäudefront betragen. Soweit die Überschreitungen der Baugrenze in die Straßenverkehrsfläche hineinragen, ist dort eine lichte Höhe von mindestens 3,5 m über Gelände einzuhalten.][§2 Nr.7 | Auf Flächen der Gewerbegebiete dürfen zur Einhaltung des für ein Wohngebiet in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr zulässigen Beurteilungspegels von Lr = 40 dB(A) (allgemeine Wohngebiete) beziehungsweise Lr = 45 dB(A) (Mischgebiete) der immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) maximal 45 dB(A) /m betragen. Der IFSP für den Tageszeitraum darf maximal 60 dB(A) / m2 betragen.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten sind die Wohn- und Schlafräume sowie in den Gewerbe- und Mischgebieten die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.9 | In den Gewerbegebieten sind Werbeanlagen, die nach Richtung, Größe oder Höhenlage zur Randstraße und Warnstedtstraße ausgerichtet sind, nur unterhalb der festgesetzten Traufhöhe zulässig.][§2 Nr.10 | Für die Erschließung der Flurstücke 4387 und 2240 der Gemarkung Stellingen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.11 | Das festgesetzte Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis für den Anschluss des Flurstücks 1956 der Gemarkung Stellingen an die Warnstedtstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis, für den Anschluss des Flurstücks 1956 der Gemarkung Stellingen unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst zudem die Befugnis der E.ON Hanse AG und der Deutschen Telekom AG unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.12 | In den Wohn- und Mischgebieten sind für je 150 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.13 | Soweit Dächer von Tiefgaragen nicht als begehbare Terrassen ausgebildet werden, sind sie mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. In Bereichen, in denen Bäume gepflanzt werden, muss die Schichtstärke mindestens 100 cm betragen.][§2 Nr.14 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.15 | In den Gewerbegebieten sind 20 vom Hundert (v. H.) der Grundstücksflächen als offene Vegetationsflächen anzulegen; davon sind 40 v. H. mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Je 200 m2 Vegetationsfläche ist mindestens ein Baum zu pflanzen. Nach Nummer 14 anzupflanzende Bäume sind anzurechnen.][§2 Nr.16 | Fensterlose Fassaden sowie Außenwände, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.17 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der Gehölzpflanzungen erhalten bleiben.][§2 Nr.18 | Dächer von Carports sind mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.19 | Für Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Anzupflanzende großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.20 | In den Wohngebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. In den Gewerbegebieten und auf gewerblich genutzten Flächen der Mischgebiete sind Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze und Lagerplätze in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.21 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.22 | Auf dem Flurstück 4464 der Gemarkung Stellingen ist das von Dachflächen anfallende Oberflächenwasser auf dem Grundstück zur Versickerung zu bringen.][§2 Nr.23 | Auf den im Mischgebiet gelegenen Grundstücksteilen der Flurstücke 1938, 1939 und 1940 der Gemarkung Stellingen ist die Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers in das Regensiel der Warnstedtstraße unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-12-07
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ac26e47a-cbaf-4003-af16-c9002292893b]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung