[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Der Durchführungsplan schreibt teilweise die Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen (W6g) vor, für die die näheren Bedingungen für die Ausführung im Baugenehmigungsverfahren festgelegt werden.
Die zulässige Traufhöhe der sechsgeschossigen Wohnhausbebauung (W6g) beträgt höchstens 19,0 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen der kellergeschossigen Garage (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen und die Oberfläche der kellergeschossigen Garage sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 205]