• XPLAN_BP_PLAN_8d1c0e22-709e-4432-b623-04fa4fb049c5

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8d1c0e22-709e-4432-b623-04fa4fb049c5
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen27
    xpPlanDate
    • 1983-06-29
    name
    • Ottensen27
    nummer
    • 27
    internalId
    • 7b7af6e0-0967-4bf1-a342-179f08cc866d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Ottensen 27 für den Geltungsbereich Nöltingstraße - Bahrenfelder Straße - Kleine Rainstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 426 bis 433 und 438 der Gemarkung Ottensen - Große Rainstraße - Bahrenfelder Straße - Ottenser Hauptstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 212) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-02
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Mischgebiet an der Bahrenfelder Straße und Ottenser Hauptstraße sind in den Erdgeschossen nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig.][§2 Nr.2 | Im zweigeschossigen Mischgebiet sind im Erdgeschoß nur Nutzungen nach § 6 Absatz 2 Nummer 4 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 1764) zulässig.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.4 | Staffelgeschosse sind nur mit einer Dachneigung von 40 bis 75 Grad zulässig und so auszubilden, daß sie über nicht mehr als zwei Drittel ihrer Grundfläche die für Aufenthaltsräume erfoderliche lichte Höhe haben.][§2 Nr.5 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Loggien, Balkone und Sichtschutzwände kann bis zu 1,50 m zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Im Bereich der Bahrenfelder Straße und Ottenser Hauptstraße kann eine Überschreitung der Baulinien durch Erker in den Obergeschossen bis zu 1,50m zugelassen werden, wenn eine Höhe von mindestens 2,50 m über Gelände eingehalten wird.][§2 Nr.7 | Auf der mit (A) bezeichneten Fläche des Kerngebiets ist nur eine Hochgarage zulässig. In dem mit (B) bezeichneten Abschnitt sind die Außenwände der Hochgarage als geschlossenes Bauwerk herzustellen; in diesem Abschnitt ist das Staffelgeschoß nur mit einer Dachneigung von 40 bis 75 Grad zulässig und so auszubilden, daß von der Nöltingstraße keine Einsichtnahme auf diese obere Parkebene erfolgen kann.][§2 Nr.8 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Straßenüberbauung wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Im Kerngebiet sind die Erdgeschosse, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, ladenartig zu gestalten.][§2 Nr.11 | Für Neubauten ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke oder Blockheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000 |Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 212]
    plangeber
    • [Name: 212]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1983-06-29
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9fd5490e-3fd2-4b32-b858-8dd060d90772]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSOttensen|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Ottensen43|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Ottensen27_Textänderung|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung