[§1 Nr.1 | Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freibad - Sportzentrum" sind Sport- und Schwimmhallen sowie Außentrainingsanlagen, Freibadeinrichtungen und Freizeit- und Spielanlagen, Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie ergänzende, untergeordnete Gastronomieeinrichtungen zulässig.][§1 Nr.2 | Im Sondergebiet können Überschreitungen der Baugrenzen für tragende Außenbauteile, Dachüberstände oder Treppenhäuser bis zu 2 m zugelassen werden.][§1 Nr.3 | Außerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze sind ebenerdige Stellplätze unzulässig.][§1 Nr.4 | Im Sondergebiet sind Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrumfahrten innerhalb zu begrünender Grundstücksflächen sind in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.][§1 Nr.5 | Zäune entlang der öffentlichen Straßenverkehrs- und Wegeflächen sind durch Sträucher oder Hecken einzugrünen.][§1 Nr.6 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind im Kronenbereich festgesetzter Bäume Ablagerungen, Aufschüttungen und Abgrabungen unzulässig. Bei Abgang sind Bäume gleicher Art mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen.][§1 Nr.7 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten und bei Abgang so zu ersetzen, dass Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleiben. Auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind für notwendige Grundstückszufahrten und Zuwegungen Unterbrechungen zulässig]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 425]