• XPLAN_BP_PLAN_8dfcc31c-4df0-4636-94ae-8a87cb721681

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8dfcc31c-4df0-4636-94ae-8a87cb721681
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued31
    xpPlanDate
    • 2006-06-06
    name
    • Barmbek-Sued31
    internalId
    • 8839e635-c611-429d-beca-a5a783a14b9d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 31 für den Geltungsbereich zwischen Spohrstraße, Osterbekstraße, Brucknerstraße, Schleidenstraße und Lohkoppelstraße sowie zwischen Weidestraße, Weberstraße, Lachnerstraße und Biedermannplatz (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 419) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Teilfläche 1: Schleidenstraße - Südgrenze des Flurstücks 2877, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 6001, Westgrenze des Flurstücks 6017, Südgrenzen der Flurstücke 6016 und 6044, Ost,- Süd und Westgrenze des Flurstücks 6044, über das Flurstück 1406 (Osterbekstraße), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5698 der Gemarkung Barmbek. Teilfläche 2: Weberstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 2954 und 688 der Gemarkung Barmbek- Biedermannplatz - Weidestraße.
    technHerstellDatum
    • 2014-06-24
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Wohngebieten entlang der Osterbekstraße und am Biedermannplatz sind die Wohn- und Schlafräume sowie in den Kerngebieten entlang der Schleidenstraße und der Weidestraße die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten und im Kerngebiet an der Weidestraße sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.3 | In der mit „(a)" bezeichneten, zwingend viergeschossigen Baukörperfestsetzung im nördlichen allgemeinen Wohngebiet an der Weberstraße sind Staffelgeschosse ausgeschlossen und nur Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Dachneigung bis zu 3 Grad zulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und großflächige Handelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen nach § 7 Absatz 2 Nummer 5 der Baunutzungsverordnung unzulässig. Ausnahmen für sonstige Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht im allgemeinen Wohngebiet umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten, sowie die Befugnisse der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht im Kerngebiet an der Schleidenstraße umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten, sowie die Befugnisse der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Geh- und Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.7 | In den Baugebieten sind Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten sind mindestens 20 vom Hundert (v. H.) sowie in den Kerngebieten mindestens 10 v. H. der Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.9 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Baum- oder Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen.][§2 Nr.12 | Im Kerngebiet auf dem Flurstück 2877 der Gemarkung Barmbek zwischen Brucknerstraße und Lohkoppelstraße sind die Dachflächen mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 419]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-06-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7e9efdb7-9700-4182-9c80-888175d2db23]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung