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beschreibung
- Der Bebauungsplan Stellingen 67 für den Geltungsbereich
zwischen Kieler Straße, Alte Volksparkstraße, Volksparkstraße,
Binsbarg und der Bundesautobahn A7 (Bezirk Eimsbüttel,
Ortsteil 321) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Volksparkstraße – Binsbarg – Rohlfsweg – Bundesautobahn A7
– Kieler Straße – Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 4336 der
Gemarkung Stellingen – Alte Volksparkstraße.
kommentar
- Das Plangebiet liegt gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz im Bauschutzbereich des
Verkehrsflughafens Hamburg - Airport
Das Plangebiet liegt gemäß dem Senatsbeschluss zur Siedlungsplanung im fluglärmbelasteten
Bereich des Flughafens Hamburg im Siedlungsbeschränk
texte
- [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.
Ausnahmsweise können Einzelhandelsbetriebe
zugelassen werden, die mit Kraftfahrzeugen einschließlich
Zubehör handeln. Ausnahmsweise können Tankstellenshops
bis zu einer Geschossfläche von 150 m² zugelassen
werden. Ausnahmsweise können Einzelhandelsbetriebe
zugelassen werden, die in unmittelbarem räumlichen und
betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder
Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert
(v. H.) der mit Betriebsgebäuden überbauten Fläche,
jedoch nicht mehr als 150 m² Geschossfläche aufweisen.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind solche Anlagen und Betriebe
unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und
Geruchsemissionen das Wohnen in den angrenzenden
Baugebieten wesentlich stören, wie regelhaft Lackierereien,
Tischlereien, Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe,
Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe
oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen
sind zulässig, wenn im Genehmigungsverfahren eine
immis sionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit den dem
Wohnen dienenden angrenzenden Baugebieten nachgewiesen
wird.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige
Betriebe unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten
und Wohnungen gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung
in der Fassung vom 23. Januar 1990
(BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 4. Mai 2017 (BGBl. I
S. 1057, 1062), werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den mit „(A)“ bezeichneten Gewerbegebieten sind
Lagerhäuser unzulässig.][§2 Nr.5 | In den Gewerbegebieten dürfen Werbeanlagen die festgesetzte
Gebäudehöhe nicht überschreiten.][§2 Nr.6 | Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren
Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen
Emissionskontingente LEK,i,k (bezogen auf 1 m²) nach
DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ vom Dezember
2006 (Bezugsquelle: Beuth-Verlag GmbH, Berlin; Auslegestelle:
Bezirksamt Eimsbüttel) weder am Tag (6.00 Uhr
bis 22.00 Uhr) noch in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr)
überschreiten:
Gebiet k
Emissionskontingente LEK
LEK,i,k tags LEK,i,k nachts
Teilfläche i dB (A) dB (A)
GE 1 60 45
GE 2 60 45
GE 3 58 43
Für die in der Nebenzeichnung zur Planzeichnung dargestellten
Richtungssektoren erhöhen sich die Emissionskontingente LEK,i,k um die in der folgenden Tabelle aufgeführten
Zusatzkontingente LEK,zus:
Gebiet k
Bezugspunkt:
RW 560981 /
HW 5938554;
0° im Norden,
rechtsdrehend
LEK,zus
Sektor A
(0° bis 79°)
LEK,zus
Sektor B
(79° bis 157,5°)
LEK,zus
Sektor C
(157,5° bis 247,5°)
LEK,zus
Sektor D
(247,5° bis 360°)
tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts
Teilfläche i dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A)
GE 1 - 8 - - - 7 - 10
GE 2 - 8 - - - 2 - 7
GE 3 2 2 - - 2 9 2 12
Für die Dauer des Bestandes der Wohnbebauung innerhalb
des Plangebiets östlich der Straße Kamerbalken sind
nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren
Geräusche in Richtung der in der Nebenzeichnung zur
Planzeichnung dargestellten Immissionspunkte IO 31 bis
36 und IO 31.1 bis 36.1 die in der folgenden Tabelle angegebenen
Emissionskontingente LEK,i,k (bezogen auf 1 m²)
nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ weder am
Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch in der Nacht (22.00 Uhr
bis 6.00 Uhr) überschreiten:
Gebiet k
Emissionskontingente LEK
in Richtung der Immissionspunkte
IO 31 bis 36, IO 31.1 bis 36.1
LEK,i,k tags LEK,i,k nachts
Teilfläche i dB (A) dB (A)
GE 1 60 45
GE 2 60 45
GE 3 60 45
Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des
Vorhabens erfolgt in Anlehnung an DIN 45691:2006-12
Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) LEK,i
durch LEK,i,k zu ersetzen ist. Die Immissionsprognosen
sind abweichend von der DIN 45691:2006-12 wie folgt
durchzuführen:
1. Ableitung der maximal zulässigen Beurteilungsanteile
für den jeweiligen Betrieb aus den festgesetzten maximal
zulässigen Emissionskontingenten mit Hilfe einer
Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 „Akustik
– Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien
– Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO
9613-2:1996)“ vom Oktober 1999 (Bezugsquelle: Beuth-
Verlag GmbH, Berlin; Auslegestelle: Bezirks amt Eimsbüttel)
(Berechnung in A-Pegeln, Berücksichtigung
der Bodendämpfung, ohne Berücksichtigung der Meteorologiekorrektur,
weiterer Abschirmungen sowie Re -
flexionen im Plangeltungsbereich, Lärmquellenhöhe
1 m über Gelände);
2. Durchführung einer betriebsbezogenen Lärmimmissionsprognose
auf Grundlage der TA Lärm mit dem
Ziel, die unter Nummer 1 ermittelten maximal zulässigen
Beurteilungspegelanteile für den betrachteten
Betrieb zu unterschreiten.
Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen
Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel
den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen
Immissionsorten um mindestens 15 dB(A) unterschreitet
(Relevanzgrenze).][§2 Nr.7 | In den Gewerbegebieten sind die Aufenthaltsräume – hier
insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete
Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten
zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom
Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich
ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz
an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der
Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.8 | Für die entlang der Kieler Straße anzupflanzenden Bäume
sind großkronige Bäume zu verwenden. Für die zu erhaltenden
Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit
großkronigen Bäumen vorzunehmen. Geringfügige
Abweichungen von den festgesetzten Baumstandorten
sind zulässig.][§2 Nr.9 | In den Gewerbegebieten muss der Durchgrünungsanteil
auf den jeweiligen Grundstücken mindestens 20 v. H.
betragen. Mindestens 10 v. H. der Grundstücksflächen
sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.10 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je sechs Stellplätze
ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind
standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten.
Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von
mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden
gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich großkroniger
Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens
12 m² anzulegen und zu begrünen. Geländeaufhöhungen
oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume sind
unzulässig.][§2 Nr.12 | In den Gewerbegebieten sind die Dachflächen von Gebäuden,
die eine Dachneigung bis zu 20 Grad aufweisen und
größer als 100 m² sind, mit einem mindestens 8 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu
begrünen. Ausgenommen sind Flächen für technische
Dachaufbauten bis maximal 30 v. H. der Dachfläche.][§2 Nr.13 | Bauliche und technische Maßnahmen, wie zum Beispiel
Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren
Grundwassers führen, sind unzulässig.][§2 Nr.14 | Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden
Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel
Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.]
gemeinde
- [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
aufstellungsbeschlussDatum
traegerbeteiligungsStartDatum
traegerbeteiligungsEndDatum
bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_9474a522-5e5e-4cbf-9a92-7155b8daded0]