Der Bebauungsplan Eißendorf 30 für den Geltungsbereich Hainholzweg — Westgrenze des Flurstücks 1046, über das Flurstück 1045 zur Nordgrenze dieses Flurstücks, Westgrenze des Flurstücks 1044 der Gemarkung Eißendorf — Weitblick — über die Flurstücke 1037 und 1036 der Gemarkung Eißendorf zur Große Straße — Ostgrenzen der Flurstücke 1864 und 1048 der Gemarkung Eißendorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-09-11
texte
[§2 Nr.1 | Außer der im Plan festgesetzten Garage unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]