Der Bebauungsplan Rahlstedt 73/Jenfeld 17 für den Geltungsbereich Grunewaldstraße — Ostgrenze des Flurstücks 1169, über das Flurstück 1170, Nordgrenze des südlichen Teils des Flurstücks 1169 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Landesgrenze — Rähnbach — Schleemer Bach — über die Flurstücke 248 und 242 einschließlich der Süd-, West- und Nordwestgrenze des Flurstücks 242, Westgrenzen der Flurstücke 2166, 240, 239, 2156 und 2155 der Gemarkung Jenfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 526 und 512) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-24
texte
[§2 | Auf dem Flurstück 1169 der Gemarkung Alt-Rahlstedt ist innerhalb des durch Baugrenzen gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils ein Vereinshaus mit den für die festgesetzte Nutzung „Private Sportanlage" notwendigen Räumen zulässig; die Gebäudehöhe darf nicht mehr als 6,0 m über Geländehöhe betragen. Im übrigen sind bauliche Anlagen des Hochbaus auf der als „Private Sportanlage" ausgewiesenen Fläche nicht zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512, 526]