• XPLAN_BP_PLAN_8f4ea70d-7d60-4b90-8c67-52623bd07784

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel25
    xpPlanDate
    • 1977-05-31
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    • Poppenbuettel25
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    • 305d2635-a83a-415a-9ec4-d14181fc2b0c
    technHerstellDatum
    • 2016-01-04
    texte
    • [§2 Nr.1 | Bei dreigeschossigen Gebäuden dürfen die Dächer höchstens 6 Grad geneigt sein; dies gilt auch für zweigeschossige Gebäude, wenn ein Staffelgeschoß zugelassen wird.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Für die Erschließung einzelner Wohngebiete sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage ergibt sich aus der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes festgesetzt.][§2 Nr.4 | Gehwegüberfahrten an der geplanten Verlängerung der Ulzburger Straße sind nicht zugelassen. Der Anschluß der Grundstücke erfolgt über die im Bebauungsplan festgesetzten Straßen Verkehrsflächen sowie über die nach Nummer 3 vorgesehenen weiteren öffentlichen Verkehrsflächen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-05-31
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e0703309-7f5d-4f27-a9d3-ab22eb075afc]
    planArt
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    • BPlan
    verfahren
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    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
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    • Satzung