• XPLAN_BP_PLAN_8f4f9dc9-4814-4b8b-8923-fed1ac09f796

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8f4f9dc9-4814-4b8b-8923-fed1ac09f796
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf14-Lurup16
    xpPlanDate
    • 1966-09-09
    name
    • Osdorf14-Lurup16
    internalId
    • b7b8ca88-3325-48b0-86bd-f307beebb555
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Osdorf 14/Lurup 16 für das Plangebiet Feldweg 58 - über das Flurstück 870 der Gemarkung Osdorf zum Böttcherkamp - Böttcherkamp - Am Barls Feldweg 55 (Bezirk Altona, Ortsteile 219 und 220) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-08
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Im Sondergebiet Läden sind sie oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden auf der Traufe zulässig. Die Dächer sollen höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | [§2 Nr.2 aufgehoben durch Osdorf28] Im Sondergebiet Läden sind. nur Ladengeschäfte, im Obergeschoss auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 5 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni. 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen. § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219, 220]
    plangeber
    • [Name: 219, 220]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-09-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_56dd9245-2af4-4789-966f-038756132892]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Osdorf28|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Luurup17|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung