Hamburger Straße - Barmbeker Markt - Dehnhaide - Vogelweide - Wohldorfer Straße
technHerstellDatum
2016-04-14
texte
[Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen im Wohn- und Mischgebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.25 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die viergeschossige Geschäftshausbebauung (G4g): 13,0 m.][Nr. 2.24 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die dreigeschossige Geschäftshausbebauung (G3g): 10,0 m.][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossige Geschäftshausbebauung (G2g): 7,50 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossige Geschäftshausbebauung (G1g): 5,0 m soweit der Durchführungsplan nichts anderes bestimmt.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g): 4,50 m.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 421, 423]