Der Bebauungsplan Wilstorf 35/ Langenbek 7 für den
in der Anlage durch eine durchgehende Linie umgrenzten
Geltungsbereich zwischen Radickestraße und Gordonstraße
(Bezirk Harburg, Ortsteile 705, 707) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Westgrenze des Flurstücks 1284 (Gordonstraße) der
Gemarkung Langenbek, über das Flurstück 3229 (Hüllbeen),
Westgrenze des Flurstücks 3229, Südwest- und Westgrenze des
Flurstücks 3305 (Radickestraße), über die Flurstücke 3305,
3306, 3228 und 3229 (Hüllbeen) der Gemarkung Wilstorf –
Ostgrenze des Flurstücks 1284 (Gordonstraße), über das Flurstück
1284 der Gemarkung Langenbek.
[§2 | Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich des
Bebauungsplans wird auf der mit „A“ bezeichneten Fläche
Straßenverkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung
„Geh- und Radweg“ festgesetzt. Auf der mit „B“ bezeichneten
Fläche wird reines Wohngebiet nach § 3 der Baunutzungsverordnung
in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133),
zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgewiesen][§3 | Für das Plangebiet werden die bisher bestehenden Bebauungspläne
aufgehoben.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 705]