Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 32 für den Geltungsbereich südlich Holsteinischer Kamp, westlich Marschnerstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 422) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Wagnerstraße - U-Bahnhof Hamburger Straße (Louis-Braille-Platz) - Holsteinischer Kamp - Marschnerstraße - Gluckstraße.
technHerstellDatum
2014-06-20
texte
[§2 Nr.1 | In dem mit „(A)" bezeichneten Mischgebiet und im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.2 | Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.4 | In den Baugebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile wie zum Beispiel Vorbauten, Vordächer und Balkone in dem Maß zulässig, dass sie gemäß § 6 Absatz 6 der Hamburgischen Bauordnung bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht bleiben können, sofern der Kronenbereich von Straßenbäumen nicht berührt wird.][§2 Nr.5 | In den Baugebieten sind mit Ausnahme der mit „(1)" gekennzeichneten Fassadenbereiche Terrassen im Anschluss an die Hauptnutzung bis zu einer Tiefe von 5 m auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Entlang der mit „(1)" gekennzeichneten Fassadenbereiche dürfen Terrassen außerhalb der überbaubaren Flächen nur eine Tiefe von 3 m aufweisen.][§2 Nr.6 | Auf dem Flurstück 1471 der Gemarkung Barmbek sind Fenster in einer grenzständig an der östlichen Grundstücksgrenze errichteten Fassade sowie untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker im Bereich von öffentlichen Grünflächen unzulässig.][§2 Nr.7 | In den Baugebieten sind die bis zu 15 Grad geneigten Dachflächen von Gebäuden mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die als Terrassen, der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.][§2 Nr.8 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen Flächen für Wege, Terrassen und Kinderspielflächen. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrats mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.9 | In den Baugebieten ist je angefangene 600 m² der Grundstücksfläche mindestens ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Anpflanzungsgebote sind standortgerechte, einheimische Laubbäume zu verwenden. Es sind großkronige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.12 | Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze mit Ausnahme von Tiefgaragenzufahrten in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.13 | Im allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet sind innerhalb der mit „(B)" und „(C)" bezeichneten überbaubaren Flächen durch die Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.14 | Im allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet ist für Gebäude innerhalb der mit „(C)" bezeichneten überbaubaren Flächen für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandte Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch bauliche Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 422]