Goethestraße - Schomburgstraße - Schumacherstraße - Große Bergstraße
technHerstellDatum
2016-06-22
texte
[Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen worden jeweils im Baugenehmigungsverfahren angewiesen.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen der zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G2g), der ein- und zweigeschossigen Ladenbebauung (L1g, L2g) und der kellergeschossigen Garage (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: Für die zweigeschossige Ladenbebauung (L2g) 7,0 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: Für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) 4,50 m.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: Für die zweigeschossige Geschäftshausbebauung (G2g) 7,0 m.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 204]