Bebauungsplan St. Georg 32 für den Geltungsbereich Hammerbrookstraße - Beim Strohhause - Berlinertordamm - Bahnanlagen (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 113)
technHerstellDatum
2013-10-08
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2, Nr.1 | Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.][§2, Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die benachbarte Bebauung ausgeschlossen sind.][§2, Nr.3 | Im Kerngebiet werden Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt! Seite 1764) ausgeschlossen.][§2, Nr.4 | Im Kerngebiet muß für die Aufenthaltsräume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2, Nr.5 | Die Außenwände der dreigeschossigen Gebäude sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2, Nr.6 | Die Dachstellplätze sind mit begrünten Pergolen zu versehen.][§2, Nr.7 | Es ist nur Fernheizung zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2, Nr.8 | Die Anwendung von Tausalzen und tausalzhaltigen Mitteln sowie von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf privaten Flächen unzulässig.][§2, Nr.9 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113]