• XPLAN_BP_PLAN_9123c47a-dce2-490a-9795-24884bb06b16

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9123c47a-dce2-490a-9795-24884bb06b16
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen85
    xpPlanDate
    • 2012-02-13
    name
    • Schnelsen85
    nummer
    • 85
    internalId
    • eb03b97b-a6a9-414b-a343-38f559b52eae
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Schnelsen 85 für den Geltungsbereich zwischen Holsteiner Chaussee, südlich Heidlohstraße, westlich Lerchenkamp und nördlich Spanische Furt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Holsteiner Chaussee (Flurstück 8510) - Nordgrenze der Flurstücke 8272 und 4557, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 4557, über die Flurstücke 4557 und 4934, Südgrenze des Flurstücks 4934, Ostgrenze der Flurstücke 7719, 6763 und 8198, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 8286, Ostgrenze der Flurstücke 8288, 8571, 8079 und 8296, über die Flurstücke 8562 und 5737, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5100 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319).
    technHerstellDatum
    • 2013-09-25
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.2 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Teil des Mischgebiets sind Einzelhandelsbetriebe ausnahmsweise zulässig, wenn sie der Nahversorgung des Gebietes dienen und mit folgenden nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Hauptsortiment handeln: - Nahrungs- und Genussmittel, - Zeitungen, Zeitschriften, - Drogerie, Kosmetik, Parfümerie, - Blumen.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben und anderen Gewerbebetrieben, die sich ganz oder teilweise an Endverbraucher wenden, unzulässig. Dies gilt nicht für Tankstellenshops bis zu einer Größe von 150 m2 Geschossfläche sowie Einzelhandelsbetriebe, soweit sie mit Kraftfahrzeugen einschließlich Zubehör handeln. Ausnahmsweise zulässig sind an Endverbraucher gerichtete Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben sowie verarbeitenden Gewerbebetrieben, wenn sie in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit dem Handwerks- oder verarbeitendem Gewerbebetrieb stehen und die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsflächen der Betriebsfläche des Handwerksbeziehungsweise Gewerbebetriebes untergeordnet ist.][§2 Nr.4 | Im Mischgebiet sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume in den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.5 | Im Mischgebiet ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.6 | In den Mischgebieten sind die Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen, insbesondere die Pausen- und Ruheräume, durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Seiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. Gebiet k: GE1: Holsteiner Chaussee 170, 170 a+b LEK tags 60 LEK nachts 45; Spanische Furt 3-9, Lerchenkamp 22a-38 LEK tags 60 LEK nachts 45; Lerchenkamp 2a-20, Heidlohstraße 119-123 LEK tags 55 LEK nachts 40; Holsteiner Chaussee 194-204 LEK tags 63 LEK nachts 45; Heidlohstraße125-133b, Holsteiner Chaussee 206-206b LEK tags 60 LEK nachts 45; Holsteiner Chaussee 201a-207, Halstenbeker Straße 1-3c LEK tags 65 LEK nachts 50; Holsteiner Chaussee163-199a LEK tags 65 LEK nachts 50. GE2: Holsteiner Chaussee 170, 170 a+b LEK tags 60 LEK nachts 45; Spanische Furt 3-9, Lerchenkamp 22a-38 LEK tags 57 LEK nachts 42; Lerchenkamp 2a-20, Heidlohstraße 119-123 LEK tags 55 LEK nachts 40; Holsteiner Chaussee 194-204 LEK tags 65 LEK nachts 55; Heidlohstraße125-133b, Holsteiner Chaussee 206-206b LEK tags 65 LEK nachts 50; Holsteiner Chaussee 201a-207, Halstenbeker Straße 1-3c LEK tags 65 LEK nachts 52; Holsteiner Chaussee163-199a LEK tags 65 LEK nachts 53. GE3: Holsteiner Chaussee 170, 170 a+b LEK tags 60 LEK nachts 45; Spanische Furt 3-9, Lerchenkamp 22a-38 LEK tags 60 LEK nachts 45; Lerchenkamp 2a-20, Heidlohstraße 119-123 LEK tags 60 LEK nachts 45; Holsteiner Chaussee 194-204 LEK tags 65 LEK nachts 55; Heidlohstraße125-133b, Holsteiner Chaussee 206-206b LEK tags 65 LEK nachts 50; Holsteiner Chaussee 201a-207, Halstenbeker Straße 1-3c LEK tags 65 LEK nachts 52; Holsteiner Chaussee163-199a LEK tags 65 LEK nachts 50. GE4: Holsteiner Chaussee 170, 170 a+b LEK tags 57 LEK nachts 42; Spanische Furt 3-9, Lerchenkamp 22a-38 LEK tags 60 LEK nachts 45; Lerchenkamp 2a-20, Heidlohstraße 119-123 LEK tags 60 LEK nachts 45; Holsteiner Chaussee 194-204 LEK tags 65 LEK nachts 60; Heidlohstraße125-133b, Holsteiner Chaussee 206-206b LEK tags 65 LEK nachts 50; Holsteiner Chaussee 201a-207, Halstenbeker Straße 1-3c LEK tags 65 LEK nachts 55; Holsteiner Chaussee163-199a LEK tags 65 LEK nachts 53. Im Gewerbegebiet sind nur solche Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in der obigen Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK „i,k“ nach DIN 45691 weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) LEK „i“ durch LEK „i,k“ zu ersetzen ist. (Stand: Dezember 2006, Bezugsquelle: Beuth-Verlag GmbH, Berlin, Auslegestelle: Bezirksamt Eimsbüttel, Hamburg)][§2 Nr.7 | Gebiet k 1 2 3 4 Holsteiner Chaussee 170, 170a+b Spanische Furt 3-9 Lerchenkamp 22a-38 Lerchenkamp 2a-20 Heidlohstraße 119-123 Holsteiner Chaussee 194-204 Teilfläche i LEK, tags LEK, nachts LEK, tags LEK, nachts LEK, tags LEK, nachts LEK, tags LEK, nachts GE 1 65 50 60 45 55 40 63 45 GE 2 65 50 57 42 55 40 65 55 GE 3 60 45 60 45 60 45 65 55 GE 4 57 42 60 45 60 45 65 60 Gebiet k 5 6 7 Heidlohstraße 125-133b Holsteiner Chaussee 206-206b Holsteiner Chaussee 201a-207 Halstenbeker Straße 1-3c Holsteiner Chaussee 163-199a Teilfläche i LEK, tags LEK, nachts LEK, tags LEK, nachts LEK, tags LEK, nachts GE 1 60 45 65 50 65 50 GE 2 65 50 65 52 65 55 GE 3 65 50 65 52 65 50 GE 4 65 50 65 55 65 53 Im Gewerbegebiet sind nur solche Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in der obigen Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK „i,k“ nach DIN 45691 weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) LEK „i“ durch LEK „i,k“ zu ersetzen ist. (Stand: Dezember 2006, Bezugsquelle: Beuth-Verlag GmbH, Berlin, Auslegestelle: Bezirksamt Eimsbüttel, Hamburg)][§2 Nr.8 | Das von den privaten Grundstücks- und Dachflächen abfließende Niederschlagswasser ist, soweit es nicht in Speichereinrichtungen gesammelt und genutzt wird, über die belebte Bodenzone zu versickern. Sollte im Einzelfall eine Versickerung unmöglich sein, kann eine zeitverzögerte Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagswassers in die straßenbegleitenden Gräben nach Maßgabe der zuständigen Stelle zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Im Gewerbegebiet beträgt die Mindesttiefe der Abstandflächen entlang der östlichen, südlichen und nördlichen Plangebietsgrenze 1,0 H, zum nördlich an das Gewerbegebiet angrenzenden Mischgebiet beträgt die Mindesttiefe der Abstandflächen 0,5 H.][§2 Nr.10 | Im Gewerbegebiet ist auf ebenerdigen Stellplatzanlagen nach jedem sechsten Stellplatz ein großkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für die zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.12 | Für festgesetzte Baumanpflanzungen und für Ersatzpflanzungen sind großkronige Laubbäume zu verwenden und zu erhalten. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.13 | Die in den Baugebieten als Höchstmaß festgesetzten Gebäudehöhen dürfen durch Dach- und Technikaufbauten, Treppenhäuser und Oberlichter auf maximal 50 vom Hundert der vorhandenen Dachfläche um maximal 2 m überschritten werden und sind mindestens 3 m von der jeweils nächstgelegenen Außenfassade zurückzusetzen. Ausnahmen für Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie können zugelassen werden.][§2 Nr.14 | In den Baugebieten sind Werbeanlagen oberhalb der unteren Dachkante unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
    plangeber
    • [Name: 319]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2012-02-13
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3d380947-d09d-433d-892f-052c08287be0]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Schnelsen38|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung