Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 24 für den Geltungsbereich Wilhelm-Strauß-Weg — Krieterstraße — Algermissenstraße — über das Flurstück 5760, Nordgrenze des Flurstücks 2750, über das Flurstück 5427, Südgrenzen der Flurstücke 5427 und 5420, über die Flurstücke 2756 und 5420, Westgrenzen der Flurstücke 5420, 2750, 5794, 5427 und 2164, über das Flurstück 2164 der Gemarkung Wilhelmsburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 713) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-01-27
texte
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet mit zwölf Vollgeschossen sind vom zweiten Vollgeschoß an Wohnungen zulässig.][§2 Nr.2 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie verwendet werden.][§2 Nr.3 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.5 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Dachflächen, die innerhalb von Abstandsflächen liegen, sind als begehbare Terrassen auszubilden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hnasestadt Hamburg|Ortsteil: 713]