[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind die Dachflächen der ein- und zweigeschossigen Innenhofbebauung sowie die Fassaden der an den Spielplatz und an die Speckstraße angrenzenden Neubebauung zu begrünen.][§2 Nr.2 | Tiefgaragendächer sind so auszubilden, daß eine Begrünung mit kleinen Bäumen und Sträuchern erfolgen kann.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 mit der Änderung vom 19. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I 1977 Seite 1764, 1986 Seite 2665) nicht zulässig.][§2 Nr.5 | Im besonderen Wohngebiet entlang der Straßen Bäckerbreitergang, Valentinskamp und Caffamacherreihe sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Es ist nur Fernheizung zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§3 Nr.1 | Entlang der Kaiser-Wilhelm-Straße sind die Erdgeschosse ladenartig zu gestalten.][§3 Nr.2 | Es darf keine farbig wirkende oder spiegelnde Fensterverglasung verwendet werden.][§3 Nr.3 | Im besonderen Wohngebiet muß die horizontale Gliederung der Fassaden in Sockelzone, Obergeschoß- und Dachgeschoßzone durch Gestaltungselemente wie Gesimse, Materialwechsel und wechselnde Fenstergrößen erkennbar sein. In der vertikalen Gliederung der Fassaden sind die Grundstücksgrenzen ablesbar zu gestalten.][§3 Nr.4 | Für die Fassaden und Dächer der Gebäude am Bäckerbreitergang ist roter bis rotbrauner Ziegel zu verwenden. Für die Dächer ist eine Neigung zwischen 45 Grad und 50 Grad vorzusehen.][§3 Nr.5 | Im Kerngebiet sind die Fassaden senkrecht zu gliedern und in hellem Natur- oder Werkstein auszuführen. Für Fassadenelemente wie Fensterrahmen, Ausfachungen dürfen keine metallisch glänzenden Oberflächen verwendet werden.][§3 Nr.6 | Im Kerngebiet muß die Geschoßunterteilung in Erdgeschoß und Obergeschosse erkennbar sein. Erdgeschoß und erstes Obergeschoß können gestalterisch zusammengefaßt werden, wenn diese sich von den übrigen Geschossen gestalterisch absetzen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 107]