Der Bebauungsplan Langenhorn 45 für den Geltungsbereich Foorthkamp — Bahnanlagen — Wördenmoorweg — Nordgrenze des Flurstücks 370, Westgrenzen der Flurstücke 360 und 2920 sowie Südgrenze des Flurstücks 2919 der Gemarkung Langenhorn — Wulffsblöcken — Dieckmühlenweg — Südwestgrenze des Flurstücks 4009 der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-04-14
texte
[§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebs Wohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig.][§2 Nr.3 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]