Der Bebauungsplan Allermöhe 24 / Billwerder 20 für den Geltungsbereich Nettelnburger Landweg — über die Flurstücke 1721, 1244, 1722, 1238, 1723 und 2265, Südgrenze des Flurstücks 2367, über die Flurstücke 2367 und 2368 der Gemarkung Allermöhe — über die Flurstücke 2401, 2400 und 953 der Gemarkung Billwerder (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610, 611) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2017-05-31
texte
[§2 Nr.1 | Innerhalb der mit (B) bezeichneten Flächen darf in den Gebäuden entlang der Straßenverkehrsflächen die Höhe der Erdgeschoßfußbodenoberkante maximal 0,5 m über der Höhe der Gehwege betragen, gemessen an der Gehwegoberkante in der Mitte der zur Straßenverkehrsfläche gerichteten Außenwand der Gebäude.][§2 Nr.2 | Innerhalb der mit (C) bezeichneten Flächen darf in den Gebäuden entlang der Fleete die Höhe der Erdgeschoßfußbodenoberkante maximal 2,2 m über Normallnull betragen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 610, 611]