Der Bebauungsplan Wandsbek 1 für den Geltungsbereich Wandsbeker Marktstraße — Rüterstraße — Schädlerstraße — Schloßstraße — Wandsbeker Allee (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 507) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-05-30
texte
[§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei
zweigeschossigen Läden 7,5 m,
eingeschossigen Geschäftshäusern 5,0 m,
viergeschossigen Geschäftshäusern 13,0 m.][§2 Nr.2 | Heizungsanlagen sind so einzurichten, daß sie die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigen.][§2 Nr.3 | Die gemeinschaftliche Zu- und Abfahrt ist als Gemeinschaftsanlage für die Nutzung der an die Rüterstraße angrenzenden Grundstücke bestimmt. Bei Errichtung oder wesentlicher Veränderung baulicher Anlagen oder ihrer Nutzung kann gefordert werden, daß die Gemeinschaftsanlage zu schaffen ist. Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung werden im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]