[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Die Uferböschung des Jaffe-Davids-Kanals ist mit Hilfe ingenieur-biologischer Maßnahmen (wie naturnahe Gestaltung und entsprechender Gewässerausbau) zu befestigen und als naturnahe Vegetationsfläche in einer Breite von 8 m anzulegen. Eine Unterbrechung der Vegetationsfläche kann für die Nutzung von wasserbezogenen Gewerbebetrieben zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Je vier Stellplätze ist ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen; die Bäume sind außerhalb der Vorgartenfläche zu pflanzen. Im Kronenbereich der Bäume, die einen Stammumfang von mindestens 18cm in 1m Höhe über dem Erdboden aufweisen müssen, ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen.][§2 Nr.4 | Die Durchlässigkeit gewachsenen Bodens ist nach baubedingter Verdichtung wiederherzustellen.][§2 Nr.5 | Die Anwendung von Tausalzen und tausalzhaltigen Mitteln ist auf allen privaten Flächen untersagt.][§2 Nr.6 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen untersagt .]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 712]