• XPLAN_BP_PLAN_943a835d-f34c-4525-81cf-74e175647125

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    • XPLAN_BP_PLAN_943a835d-f34c-4525-81cf-74e175647125
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D103
    xpPlanDate
    • 1960-07-04
    name
    • D103
    internalId
    • d5bf9701-c258-454f-8f07-038cc15395ee
    beschreibung
    • Wandsbeker Königsstraße - Wandse - Litzowstraße - Wandsbeker Marktstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-06-02
    texte
    • [Nr. 2.9 | Die bei den Garagen unter Erdgleiche dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.][Nr. 2.8 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.7 | Die Flächen zwischen den Bau- und Straßenlinien vor den Geschäftshäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.][Nr. 2.6 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke im Wohn- und Mischgebiet einschließlich der Flächen über den Garagen unter Erdgleiche sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Arkaden auf öffentlichem Grund entsprechend den straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten sind. Das gilt insbesondere auch für die lichte Höhe. Der überbaute Öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][Nr. 2.38 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die siebengeschossigen Wohnhäuser (W7) 22,0 m.][Nr. 2.37 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die sechsgeschossigen Wohnhäuser (W6) 19,0 m.][Nr. 2.36 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für das fünfgeschossige Mischgebiet (M5g) 16,0 m.][Nr. 2.35 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die sechsgeschossigen Geschäftshäuser (G6g) 19,0 m.][Nr. 2.34 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die dreigeschossigen Geschäftshäuser (G3g) 10,0 m.][Nr. 2.33 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m.][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m.][Nr. 2.2 | Für die Baustufen W6, W7, M5g und G6g gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 505]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-07-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6ce236da-bdc5-4961-8fe2-d8005dbd5392]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1957
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung