Der Bebauungsplan Iserbrook 16/Sülldorf 15 für den Geltungsbereich Musäusstraße - Lütt-Iserbrook - Sülldorfer Landstraße - Bahnanlagen - Iserbrooker Weg (Bezirk Altona, Ortsteile 224 und 225) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-10-22
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Sülldorfer Landstraße werden Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets an der Sülldorfer Landstraße (westlich der Straße Lütt-Iserbrook) sind nichtstörende Gewerbebetriebe allgemein zulässig.][§2 Nr.3 | In den Wohngebieten entlang der Sülldorfer Landstraße und der Bahnanlage sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen.][§2 Nr.5 | Für Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm (in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen), sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen standortgerechten Arten vorzunehmen.][§2 Nr.6 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.7 | In den mit "(B)" bezeichneten Wohngebieten gilt:][§2 Nr.7.1 | Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 45 Grad und 60 Grad zulässig; fiir die Dachdeckung sind Dachpfannen zu verwenden.][§2 Nr.7.2 | Putzbauten sind in hellen Farbtönen auszuführen; bei Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine zu verwenden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 224, 225]