Der Bebauungsplan Tonndorf 4 für den Geltungsbereich Wöschenhof — Tonndorfer Schulstraße — Tonndorfer Hauptstraße — Wilsonstraße — Kuehnstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 513) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-10-29
texte
[§2 Nr.1 | Das auf den Flurstücken 1366, 1367 und 1375 der Gemarkung Tonndorf festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Das auf den Flurstücken 1375 und 1376 der Gemarkung Tonndorf festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß von Stellplätzen auf diesen Flurstücken und auf den Flurstücken 1365 und 1366 an die Kuehnstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten. Die gleiche Befugnis für den Anschluß von Stellplätzen an die Straße Rahlau umfaßt das auf den Flurstücken 1330 bis 1337 festgesetzte Geh- und Fahrrecht für diese Flurstücke und für das Flurstück 1338 der Gemarkung Tonndorf.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 513]