[§2 Nr.1 | In den Wohngebieten werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 28 m zur Straßengrenze festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Auf den rückwärtigen Grundstücksflächen der Wohngebiete westlich Alsterblick sind Wohngebäude nur auf den mit (A) bezeichneten Flächen zulässig. Die zulässige Bautiefe beträgt hier ebenfalls 18 m. Die rückwärtige Bebauung muss einen Mindestabstand zur hinteren Grundstücksgrenze von 10 m einhalten.][§2 Nr.3 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit diese Anordnung nicht möglich ist, soll für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 523]