• XPLAN_BP_PLAN_96ae1c25-c3ae-4dfb-80be-93b2b990daa4

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf86
    xpPlanDate
    • 1992-02-25
    name
    • Bergedorf86
    internalId
    • 59862edd-79f0-4cc1-ba0e-824df2bfae01
    technHerstellDatum
    • 2017-05-03
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.4 | Die Bebauung auf den Flurstücken 484 bis 489 der Gemarkung Bergedorf ist zur Alten Holstenstraße giebelständig auszurichten. Die Dächer sind mit einer Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad auszubilden.][§2 Nr.5 | Werbeanlagen sind an Fassaden nur an der Stätte der Leistung unterhalb der Fenster des zweiten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.6 | Für die nach der Planzeichnimg anzupflanzenden und zu erhaltenden Bäume und Sträucher südlich der Alten Holstenstraße am Serrahn sind einheimische Gehölze zu verwenden, die der grünräumlichen und stadtgestalterischen Situation im Uferbereich gerecht werden.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§3 Nr.1 | Für die Flurstücke 468 und 5354 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Gebäudefassaden sind senkrecht zu gliedern. Die Geschoßunterteilung muß an der Gebäudefassade erkennbar sein.][§3 Nr.2 | Für die Flurstücke 468 und 5354 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Es darf keine farbig wirkende oder spiegelnde Fassadenverglasung verwandt werden.][§3 Nr.3 | Für die Flurstücke 468 und 5354 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für die Fassadengestaltung sind überwiegend ortsübliche Materialien {zum Beispiel Putz, Ziegel) zu verwenden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1992-02-25
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5a56b203-91c0-4cd7-990e-25f409a0f65f]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
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    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
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    • Satzung