Der vorhabenbezogene Bebauungsplan St. Pauli 44 für
den Geltungsbereich zwischen dem Zirkusweg und der Straße
Beim Trichter (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 112) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Beim Trichter – Reeperbahn – Zirkusweg – Kastanienallee.
technHerstellDatum
2019-01-04
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen
nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung
sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind großflächiger Einzelhandel im Sinne
des § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung
(BauNVO) in der Fassung vom 21. November
2017 (BGBl. I S. 3787) und Tankstellen im Zusammenhang
mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen
für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO
werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten Fläche sind nur der
Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage dienende bauliche Anlagen
zulässig.][§2 Nr.4 | Die Gebäudehöhe des mit „(B)“ bezeichneten Baukörpers
kann durch technische Anlagen in Verbindung mit einer
Attika, die der visuellen Abschirmung dieser Anlagen
dient, bis zu einer Höhe von 49,5 m über Normalnull überschritten
werden.][§2 Nr.5 | In dem mit „(C)“ gekennzeichneten Bereich ist eine Überschreitung
des Geländeniveaus durch einzelne Bauteile für
Zugänge in die Untergeschosse während der dortigen
Öffnungszeiten
bis zu 4 m zulässig.][§2 Nr.6 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.7 | Untergeschosse sind außer in dem mit „(D)“ gekennzeichneten
Bereich, und soweit die Bestimmungen der Nummer
8 nicht berührt werden, auch außerhalb der festgesetzten
überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.][§2 Nr.8 | Der im Nordosten des Plangebiets anzupflanzende Baum
muss einen Stammumfang von mindestens 40 cm, der im
Westen des Plangebiets anzupflanzende Baum einen
Stammumfang
von mindestens 25 cm, in 1 m Höhe über
dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für den im Westen
des Plangebiets anzupflanzenden Baum muss auf einer
Fläche von mindestens 25 m² die Schichtstärke des durchwurzelbaren
Substrataufbaus mindestens 2,5 m betragen. Es sind großkronige, heimische, standortgerechte Arten zu
verwenden.][§2 Nr.9 | Im Kerngebiet sind mindestens 35 vom Hundert der
Dachfläche des mit „(B)“ gekennzeichneten Gebäudes mit
einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | Im Kerngebiet sind die Aufenthaltsräume durch geeignete
Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten
zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten
Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für
diese Räume ein ausreichender Lärmschutz an Außentüren,
Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude
durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 112]