• XPLAN_BP_PLAN_9817a2d0-c0b6-4ffb-89a0-ef947473ceeb

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9817a2d0-c0b6-4ffb-89a0-ef947473ceeb
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued12
    xpPlanDate
    • 2006-06-30
    name
    • Barmbek-Sued12
    internalId
    • 086409c9-df13-4c5a-ba32-9f27cee60ce0
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 12 für den Geltungsbereich zwischen Bahnfläche – Dehnhaide – Friedrichsberger Straße und Bezirksgrenze Wandsbek/Hamburg-Nord (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 423) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Friedrichsberger Straße – Holsteinischer Kamp – Westgrenze des Flurstücks 1651 der Gemarkung Barmbek – Amselstraße – Friedrichsberger Straße – Dehnhaide – Ostgrenzen der Flurstücke 6108 und 6109 der Gemarkung Barmbek – Bezirksgrenze.
    technHerstellDatum
    • 2016-07-19
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte baulich Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch einzelne Gebäudeteile wie Erker, Loggien oder Balkone bis zu 1,5 m zugelassen werden. Soweit diese Bauteile in die Straßenverkehrsfläche hineinragen, ist eine lichte Höhe von mindestens 3,5 m einzuhalten.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Gehrecht auf Flurstück 6109 der Gemarkung Barmbek umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten privaten Verkehrsflächen dem allgemeinen Geh- und Radverkehr zur Verfügung gestellt werden.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Durch geeignete Grundrissgestaltung sind an der „Planstraße 3“ im allgemeinen Wohngebiet die Wohn- und Schlafräume sowie in den Kerngebieten die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | In den Baugebieten mit Ausnahme der Gebäude im festgesetzten Erhaltungsbereich oder mit Denkmalschutz, sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Ausnahmsweise können notwendige Stellplätze im allgemeinen Wohngebiet auf den mit „(x)“ bezeichneten Baukörpern im Erdgeschoss zugelassen werden. Weitere Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der „Planstraße 3“ wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe von 6 m gezählt.][§2 Nr.8 | In den Kerngebieten sind großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466,479), sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für sons tige Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.9 | In den Kerngebieten sind Großwerbetafeln sowie Werbeanlagen oberhalb der Dachkante unzulässig.][§2 Nr.10 | Für die Erschließung der Baugebiete können noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.11 | Das in der Parkanlage festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Leitungsrechte können zugelassen werden. Nutzungen, welche die Herstellung, Verlegung sowie Unterhaltung unterirdischer Leitungen beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.12 | Neubauten mit zentraler Warmwasserversorgung sind durch thermische Solaranlagen zu versorgen, die mindestens 30 vom Hundert des zu erwartenden Jahres-Warmwasserbedarfs decken. Im begründeten Einzelfall können Abweichungen aus gestalterischen, funktionalen oder technischen Gründen zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Für die Beheizung und Bereitstellung des übrigen Warmwasserbedarfs ist die Neubebauung an ein Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung anzuschließen.][§2 Nr.14 | In den allgemeinen Wohngebieten sind mindestens 65 vom Hundert der Flachdächer mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen und zu begrünen.][§2 Nr.15 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Subtrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.16 | Für die zu erhaltenden und neu zu pflanzenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleiben. Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und Flächen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.17 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.18 | Die Ufer von straßenbegeleitenden Gewässern zweiter Ordnung und des Rückhaltebeckens sind einseitig naturnah herzurichten, soweit hydraulische Belange dem nicht entgegenstehen.][§2 Nr.19 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise zu Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.20 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „Z“ bezeichneten Straßenverkehrsflächen und Kerngebietsflächen die außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 894 und 5676 der Gemarkung Barmbek, Flurstücke 2215 und 2376 der Gemarkung Eilbek sowie Flurstücke 1229, 3487, 3477 und 3476 der Gemarkung Wandsbek zugeordnet.][§2 Nr.21 | Auf der mit „U“ bezeichneten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind im Gewässerverlauf der Wandse Geröll einzubringen, Uferbefestigungen zu entfernen, einzelne Sumpfzonen zu entwickeln, Erlen zu pflanzen und eine Staustufe abzureißen. Die Ufer sind in einer Breite von mindestens 5 m extensiv zu pflegen und die Fläche zwischen Wandse und der Straße Eilbektal naturnah mit Gehölzen zu bepflanzen oder als Wiese zu entwickeln.][§2 Nr.22 | Die Ausgleichsmaßnahmen nach Nummern 20 und 21 werden gesammelt zu 45 vom Hundert den Kerngebietsflächen und zu 55 vom Hundert den neuen Straßenverkehrsflächen zugeordnet.][§3 | Die in der Planzeichnung entsprechend umgrenzten Gebäude Friedrichsberger Straße 53 auf dem Flurstück 1651 der Gemarkung Barmbek sind als Ensemble nach § 6 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]
    plangeber
    • [Name: 423]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-06-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_aa246c39-2e9d-4a5b-b2aa-1d771a341a2f]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung