[Nr. 4.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 4.2 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 4.3 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke im Wohngebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 4.4 | Für die Baustufe G6g gelten die Vorschriften des § 33 der BaupoIizeiverordnung.][Nr. 4.51 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
für die eingeschossigen Läden (L1g) 4,5 m.][Nr. 4.52 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m.][Nr. 4.53 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m.][Nr. 4.54 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
für die sechsgeschossigen Geschäftshäuser (G6g) 19,0 m.][Nr. 4.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 308]