Der Bebauungsplan Rahlstedt 38 für den Geltungsbereich Aumühler Weg — Westgrenze des Flurstücks 2322, über das Flurstück 2323 der Gemarkung Altrahlstedt zur Liliencronstraße — Westgrenze des Flurstücks 3574, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2324 und Nordgrenze des Flurstücks 32/25 der Gemarkung Altrahlstedt — Kittelweg — Kielkoppelstraße — Ostgrenze des Flurstücks 2319 der Gemarkung Altrahlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-30
texte
[§2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]