[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet mit dreigeschossiger Ausweisung kann ausnahmsweise ein viertes Vollgeschoß zugelassen werden, wenn die festgesetzte Geschoßfläche nicht überschritten wird. Weiterhin ist in diesem Gebiet im Rahmen der zulässigen Vollgeschosse ein Garagengeschoß oberhalb der Geländeoberfläche zulässig, dessen Fläche bei der Ermittlung der Geschoßfläche unberücksichtigt bleibt.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]