Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 10 für den Geltungsbereich Hummelsbüttler Hauptstraße — von der Südgrenze des Flurstücks 1037 über dieses Flurstück zur Südgrenze des Flurstücks 1025, von der Südgrenze des Flurstücks 1024 über die Flurstücke 971, 969, 1891 (Langenhorner Weg), 1040, 1043, 1039 (Grützmühlenweg), 1069 und 1068 der Gemarkung Hummelsbüttel zur Glashütter Landstraße — über die Flurstücke 1973, 877, 162 (Susebek), 174, 876, 879 (Grützmühlenweg), 881, 882 und 880, 890 und 891 der Gemarkung Hummelsbüttel zum Poppenbütteler Weg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-01-25
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind nur kleingewerbliche Handwerks-und Dienstleistungsbetriebe zulässig, die dem Bedarf der Anwohner dienen; Lagerhäuser und Lagerplätze sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 520]