Der Bebauungsplan Niendorf 37 für den Geltungsbereich Moorflagen — Nordwestgrenze des Flurstücks 41, Westgrenzen der Flurstücke 264, 5950, 266 bis 268, 4670, 270, 272 bis 275, 277, 6665, 284, 5993 und 6281 der Gemarkung Niendorf — Swebenweg — Nordalbingerweg einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-04-03
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Ausnahmen nach §4 Absatz 3 Nummer 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 1764) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Für die Neubaugebiete ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe oder Wärmeerzeuger mit elektronischer Energie verwendet werden.][§2 Nr.3 | Für die Erschließung auf den im Plan im "A" gekennzeichneten Flächen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach §14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]