Der Bebauungsplan Eißendorf 2 für den Geltungsbereich Am Hohen Knäbel, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1066; Westgrenzen der Flurstücke 1068 und 2708, West- und Nordgrenze des Flurstücks 665 der Gemarkung Eißendorf — Triftstraße — Nordostgrenzen der Flurstücke 642 bis 644, 1734, 645 bis 650 und 653, über die Flurstücke 654 und 641 der Gemarkung Eißendorf zur Friedhofstraße — Südgrenzen der Flurstücke 1388, 1387, 1382 und 1385 der Gemarkung Eißendorf — Beerentalweg — Strucksbarg (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-09-18
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Großen Straße, der Friedhofstraße und am Beerentalweg werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet am Beerentalweg sind nur Blumen- und Kranzbindereien, Steinmetzbetriebe und ähnliche friedhofgebundene Betriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Im Ladengebiet sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.6 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]