Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 67 für den Geltungsbereich Stenzelring — über die Flurstücke 5656 (Schienzigstraße) und 5658, Westgrenze des Flurstücks 5659, über die Flurstücke 5740, 5097 (Harburger Chaussee) und 5102 der Gemarkung Wilhelmsburg — Bezirksgrenze — Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 7328, Nordgrenze des Flurstücks 7329, Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 7497, über das Flurstück 5675, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5675, Südgrenze des Flurstücks 7110 (Schlinckstraße) der Gemarkung Wilhelmsburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-02-12
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Auf der als Sportanlage festgesetzten Fläche ist innerhalb des durch Baugrenzen mit a gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils nur eine Tennishalle mit den für diese Nutzung notwendigen Nebenräumen zulässig; die Gebäudehöhe darf nicht mehr als 10,0 m über Geländeoberfläche betragen. Auf der mit b gekennzeichneten, überbaubaren Fläche ist nur ein Clubhaus mit einer Gebäudehöhe von nicht mehr als 5,0 m über Geländeober-fläche zulässig.][§2 Nr.3 | Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 712]