Nordgrenze des Flurstücks 1256 - über das Flurstück 1275 (Mexikoring) – Westgrenze des Flurstücks 1261 – Nordgrenze des Flurstücks 1261 – Ostgrenze des Flurstücks 1261 – Südgrenzedes Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1275 (Mexikoring) –über das Flurstück 1275 (Mexikoring) – Südgrenze des Flurstücks 1256 – Ostgrenze des Flurstücks 1256 – Südgrenze des Flurstücks 1256 –Westgrenze des Flurstücks 1256 der Gemarkung Alsterdorf.
erstellungsMassstab
500
hoehenbezug
m über NHN
texte
[§2 Nr.1 | Im urbanen Gebiet sind ausschließlich das Gebiet versorgende Läden mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment (Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Kosmetik, Parfümerie, pharmazeutische Artikel – Apotheke –, Schnittblumen, Zeitungen, Zeitschriften)
sowie Einzelhandel mit Möbeln und Einrichtungsbedarf zulässig. Einzelhandelsbetriebe sind nur im zweiten Vollgeschoss zulässig.][§2 Nr.2 | Im Plangebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes
unzulässig.][§2 Nr.3 | Im urbanen Gebiet sind Tankstellen, Vergnügungsstätten
wie Musikclubs, Wettbüros, Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von §1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012
(HmbGVBl. S. 505), zuletzt geändert am 17. Februar 2021
(HmbGVBl. S. 75, 77), die der Aufstellung von Spielgeräten
mit Gewinnmöglichkeiten dienen, Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln
mit sexuellem Charakter gerichtet ist sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§2 Nr. 4 | Im Plangebiet auf der mit ,,(A)" bezeichneten Fläche sind Wohnungen im ersten und zweiten Vollgeschoss ausgeschlossen. Auf der mit ,,(B)" bezeichneten Fläche ist das Wohnen allgemein zulässig.][§2 Nr.5 | Oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse sind weitere
Geschosse unzulässig.][§2 Nr. 6 | Im Plangebiet auf der mit ,,(C)" bezeichneten Fläche können Überschreitungen der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Tiefe von 1,5 m zugelassen werden. Die Überschreitungen dürfen insgesamt nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen. Auf der mit ,,(D)" bezeichneten Baugrenze sind Überschreitungen der Baugrenzen unzulässig.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein
zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie die
Befugnis der Versorgungsunternehmen, unterirdische Versorgungsleitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh- und
Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Dächer sind als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit
einer Neigung von bis zu 5 Grad auszuführen und mit einem
mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen, extensiv zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Die Dächer sind als Retentionsgründächer
zum Rückhalt von Niederschlagswasser auszuführen.][§2 Nr.9 | Einfriedungen zu den öffentlichen Grünflächen sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 408]
rechtsverordnungsDatum
2024-06-25
staedtebaulicherVertrag
Nein
erschliessungsVertrag
Nein
durchfuehrungsVertrag
Nein
gruenordnungsplan
Nein
versionBauNVO
[Detail: Bekanntmachung vom 21.11.2017, geändert am 03.07.2023]