• XPLAN_BP_PLAN_9c355b1a-e112-48c9-ba96-0f8ec3a3bc09

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9c355b1a-e112-48c9-ba96-0f8ec3a3bc09
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude70
    xpPlanDate
    • 2024-06-25
    name
    • Winterhude70
    internalId
    • f4b81275-a546-44b9-badd-7ac5d8c69521
    beschreibung
    • Nordgrenze des Flurstücks 1256 - über das Flurstück 1275 (Mexikoring) – Westgrenze des Flurstücks 1261 – Nordgrenze des Flurstücks 1261 – Ostgrenze des Flurstücks 1261 – Südgrenzedes Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1275 (Mexikoring) –über das Flurstück 1275 (Mexikoring) – Südgrenze des Flurstücks 1256 – Ostgrenze des Flurstücks 1256 – Südgrenze des Flurstücks 1256 –Westgrenze des Flurstücks 1256 der Gemarkung Alsterdorf.
    erstellungsMassstab
    • 500
    hoehenbezug
    • m über NHN
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im urbanen Gebiet sind ausschließlich das Gebiet versorgende Läden mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment (Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Kosmetik, Parfümerie, pharmazeutische Artikel – Apotheke –, Schnittblumen, Zeitungen, Zeitschriften) sowie Einzelhandel mit Möbeln und Einrichtungsbedarf zulässig. Einzelhandelsbetriebe sind nur im zweiten Vollgeschoss zulässig.][§2 Nr.2 | Im Plangebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes unzulässig.][§2 Nr.3 | Im urbanen Gebiet sind Tankstellen, Vergnügungsstätten wie Musikclubs, Wettbüros, Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von §1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), zuletzt geändert am 17. Februar 2021 (HmbGVBl. S. 75, 77), die der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten dienen, Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter gerichtet ist sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§2 Nr. 4 | Im Plangebiet auf der mit ,,(A)" bezeichneten Fläche sind Wohnungen im ersten und zweiten Vollgeschoss ausgeschlossen. Auf der mit ,,(B)" bezeichneten Fläche ist das Wohnen allgemein zulässig.][§2 Nr.5 | Oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse sind weitere Geschosse unzulässig.][§2 Nr. 6 | Im Plangebiet auf der mit ,,(C)" bezeichneten Fläche können Überschreitungen der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Tiefe von 1,5 m zugelassen werden. Die Überschreitungen dürfen insgesamt nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen. Auf der mit ,,(D)" bezeichneten Baugrenze sind Überschreitungen der Baugrenzen unzulässig.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Versorgungsunternehmen, unterirdische Versorgungsleitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh- und Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Dächer sind als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Neigung von bis zu 5 Grad auszuführen und mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen, extensiv zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Die Dächer sind als Retentionsgründächer zum Rückhalt von Niederschlagswasser auszuführen.][§2 Nr.9 | Einfriedungen zu den öffentlichen Grünflächen sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 408]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2024-06-25
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Detail: Bekanntmachung vom 21.11.2017, geändert am 03.07.2023]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1ed70775-2ba3-40ea-8305-b8913d2936f7]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • Vorhabenbezogener BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung