• XPLAN_BP_PLAN_9c6b4a99-855b-4dce-b3a6-352ccc421ab3

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9c6b4a99-855b-4dce-b3a6-352ccc421ab3
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland19
    xpPlanDate
    • 1992-09-01
    name
    • Neuland19
    internalId
    • a607c18f-3857-4dcc-b9d3-a43a08b3f890
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Neuland 19 für den Geltungsbereich östlich der Schnellbahnanlagen zwischen Süderelbe (Diamantgraben) und Neuländer Hauptdeich (Bezirk Harburg, Örtsteil 703) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Neuländer Hauptdeich — Westgrenze des Flurstücks 1079, Nordgrenzen der Flurstücke 14, 1503, 1504, 1505 und 1502, Ostgrenzen der Flurstücke 1502 und 18 der Gemarkung Neuland — Schweenssand-Hauptdeich.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-30
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im zweigeschossigen Sondergebiet sind nur wasserbezogene Nutzungen (wie Lagerung, Ausrüstung und Reparatur von Sportbooten) sowie Dienstleistungsbetriebe mit unmittelbarem Bezug zu diesen Nutzungen zulässig. Ausnahmsweise können auch Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Im zweigeschossigen Sondergebiet sind mindestens 30 vom Hundert (v.H.) der Grundstücksfläche (vorrangig auf der Vorgartenfläche) mit großkronigen Laubbäumen und hochwachsenden Sträuchern zu begrünen.][§2 Nr.3 | Im eingeschossigen Sondergebiet sind nur wasserbezogene Nutzungen (wie Lagerung, Ausrüstung und Reparatur von Sportbooten) sowie Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 mit der Änderung vom 23. September 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133, II Seiten 885, 1124) zulässig.][§2 Nr.4 | Im eingeschossigen Sondergebiet kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden. 10 v.H. der Grundstücksfläche sind als offene Vegetationsfläche herzurichten; weitere 10 v.H. der Grundstücksfläche sind (vorrangig auf der Vorgartenfläche) mit großkronigen Laubbäumen und hochwachsenden Sträuchern zu begrünen.][§2 Nr.5 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen.][§2 Nr.6 | Für Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Gehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. ][§2 Nr.7 | Außenwände, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.9 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen untersagt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 703]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1992-09-01
    versionBauNVO
    • [Datum: 1990-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_672a734e-ca30-4d98-9173-28bf678ae84f]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung