Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 23 für den Geltungsbereich Poppenbütteler Weg — Grützmühlenweg — über die Flurstücke 1055, 1056, 1057, Nordost- und Ostgrenze des Flurstücks 1059, Ostgrenze des Flurstücks 1066 der Gemarkung Hummelsbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-01-22
texte
[§2 Nr.1 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Für die Erschließung der Flurstücke 1055, 1056 und 2204 der Gemarkung Hummelsbüttel sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind Einkaufszentren und Verbrauchermärkte unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 520]