Der Bebauungsplan St. Georg 30 für den Geltungsbereich An der Alster - Holzdamm - Ernst-Merck-Straße - über das Flurstück 1696 der Gemarkung St. Georg-Nord (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-01-31
erstellungsMassstab
1000
texte
[$2, Nr.1 | Die Gebäude auf den Flurstücken 749 bis 753, 525, 530, 532 bis 534, 427 bis 430 der Gemarkung St. Georg-Nord werden als Gebäudegruppe dem Schutz des Denkmalschutzgesetzes vom 3. Dezember 1973 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 466) unterstellt.][§2, Nr.2 | Stellplätze dürfen nur in Tiefgaragen untergebracht werden.][§2, Nr.3 | Tiefgaragendächer sind so auszubilden, daß eine Begrünung mit kleineren Bäumen und Sträuchern erfolgen kann.][§2, Nr.4 | Es ist nur Fernheizung zulässig.][§2, Nr.5 | Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungs¬verordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) sind nicht zulässig.][§2, Nr.6 | Das festgesetzte Gehrecht auf dem Flurstück 1429 umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2, Nr.7 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht auf dem Flurstück 1622 umfaßt die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 753 an den Holzdamm eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 114]