Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 31 für den Geltungsbereich Große Elbstraße — Westgrenze des Flurstücks 628 der Gemarkung Altona-Südwest — Buttstraße — West-grenzen der Flurstücke 1745 und 646, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1347 der Gemarkung Altona-Südwest — Fischmarkt — Carsten-Rehder-Straße — Breite Straße — St. Pauli Fischmarkt (Bezirk Altona, Ortsteil 201) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-27
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Erdgeschossen der Wohngebäude sind nur die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien, Erker und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m kann zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Auf den mit a bezeichneten Flächen ist das oberste Vollgeschoß als Dachgeschoß auszubilden, wobei die Dachneigung an die anschließenden vorhandenen Gebäude anzugleichen ist. Aufgehende Wände von Erkern und Türmen können im Bereich von Dachgeschossen senkrecht ausgebildet werden, sofern die Erker und Türme zusammen nicht mehr als ein Viertel der Länge der Gebäudefront breit sind.][§2 Nr.5 | In dem Baukörper westlich des Fischmarktes sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für diese schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. In dem Baukörper östlich des Fischmarktes muß für die schutzwürdigen Wohn- und Schlafräume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der Buttstraße wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§2 Nr.7 | Die Gebäude sind so zu errichten, daß die Oberkanten vom Fußboden im Erdgeschoß mindestens 7,3 m über Normalnull liegen. Ausnahmen können für das Flurstück 628 der Gemarkung Altona-Südwest erteilt werden, wenn Objektschutz erfolgen kann.][§2 Nr.8 | Für die Neubauten ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.9 | Die festgesetzten Geh- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh- und Leitungsrechten können zugelassen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 201]