• XPLAN_BP_PLAN_a0e8d988-dbc9-48a9-96a0-fb154da828b8

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_a0e8d988-dbc9-48a9-96a0-fb154da828b8
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf46
    xpPlanDate
    • 2010-09-06
    name
    • Eissendorf46
    internalId
    • 806fbe95-b011-41c3-a672-dd6362f9e2e6
    technHerstellDatum
    • 2015-09-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Loggien, Balkone und Sichtschutzwände bis zu 1,5 m kann zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Die Stellplätze der zweigeschossigen Wohngebäude sind nur innerhalb der festgesetzten Stellplatzflächen zulässig.][§2 Nr.3.1 | Es gelten folgende gestalterische Festsetzungen: Putzbauten sind in hellen Farbtönen auszuführen; bei Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Farbtöne zu verwenden.][§2 Nr.3.2 | Es gelten folgende gestalterische Festsetzungen: Kellerersatzräume und Garagen sind dem Hauptgebäude gestalterisch anzupassen.][§2 Nr.3.3 | Es gelten folgende gestalterische Festsetzungen: Für die Dachdeckung der Hauptgebäude sind nur rote oder anthrazitfarbene Materialien zulässig.][§2 Nr.3.4 | Es gelten folgende gestalterische Festsetzungen: Die auf den mit „A" bezeichneten Flächen festgesetzten Staffelgeschosse sind so auszubilden, dass sie insgesamt über nicht mehr als 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses verfügen. Die Dächer der Staffelgeschosse sind mit einer Dachneigung von maximal 15 Grad auszubilden.][§2 Nr.3.5 | Es gelten folgende gestalterische Festsetzungen: Auf den mit „B" bezeichneten Flächen sind nur Sattel- und Pultdächer mit einer Neigung von 15 Grad bis 45 Grad zulässig; Staffelgeschosse sind ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im reinen Wohngebiet sind für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum beziehungsweise zwei Obstbäume oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Für die mit einem Anpflanzgebot festgesetzten Bäume entlang der Straße In der Schlucht sind ausschließlich großkronige Bäume zu verwenden.][§2 Nr.5 | Für die mit Anpflanzgebot ausgewiesenen Flächen sind 10 vom Hundert (v.H.) klein- bis mittelkronige Laubbäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v.H. Sträucher mit einer Höhe von mindestens 1 m zu pflanzen. Dabei ist je 2 m² eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.6 | Die festgesetzte Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als artenreicher, gestufter Gehölzbestand anzulegen, zu erhalten beziehungsweise zu entwickeln. Dabei sind je 100 m² ein großkroniger Baum, zwei kleinkronige Bäume und 30 Sträucher zu pflanzen.][§2 Nr.7 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der jeweiligen Gehölzpflanzung erhalten bleiben.][§2 Nr.8 | Groß- und mittelkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 12 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.9 | Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sind außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und außerhalb von Flächen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Kronenbereich zu pflanzender Bäume, Baumreihen und Gehölzgruppen unzulässig.][§2 Nr.10 | Die Grundstücksgrenzen zu der vorhandenen Bebauung an der Straße Göhlbachtal (Flurstücke 2015, 512, 3390, 3391, 3392, 2776, 2232 bis einschließlich 4203) sind mit Hecken oder frei wachsenden Strauchpflanzungen zu bepflanzen. Dabei sind je 1 m Heckenlänge mindestens vier Pflanzen und für Strauchpflanzungen mindestens ein Strauch je 2 m² Fläche mit einer Mindesthöhe von 100 cm zu verwenden.][§2 Nr.11 | Dächer von Kellerersatzräumen, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit einer Neigung bis zu 20 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken durch- wurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.12 | Fußwege und Stellplätze ohne Schutzdach außerhalb von Straßenverkehrsflächen sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.13 | Das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird.][§2 Nr.14 | Als Ausgleichsmaßnahme wird den Wohngebietsflächen und den Straßenverkehrsflächen die im Bebauungsplangebiet festgesetzte Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zugeordnet. Die Ausgleichsmaßnahme wird zu 13 v. H. den Wohngebietsflächen mit einer GRZ von 0,2; zu 29 v. H. den Wohngebietsflächen mit einer GRZ von 0,3 und zu 58 v. H. den Straßenverkehrsflächen zugeordnet.][§2 Nr.15 | Im Plangebiet sind Außenleuchten mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln in Form von Natriumdampf-Niederdrucklampen oder Natriumdampf-Hochdrucklampen zu verwenden. Die Leuchtanlagen sind so zu erstellen, dass sie geringst möglich in Grünflächen bzw. Außenbereichsflächen einwirken und einen geschlossenen Glaskörper aufweisen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-09-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e7a90634-a386-4e1c-b29d-2affee1d5d09]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung