Der Bebauungsplan Schnelsen 22 für den Geltungsbereich Königskinderweg — über das Flurstück 4568 der Gemarkung Schnelsen — Grothwisch — Landesgrenze - Ostgrenzen der Flurstücke 590, 4099, über das Flurstück 592 der Gemarkung Schnelsen — Blumenweg — Schlehenweg - Ostgrenzen der Flurstücke 4095, 536, 535, 534, 4076, 2943. 2798 und 532 der Gemarkung Schnelsen — Dornröschenweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-03-31
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Für die Erschließung des am Bönningstedter Weg festgesetzten reinen Wohngebiets auf dem Flurstück 2771 sowie der auf dem Flurstück 551 der Gemarkung Schnelsen festgesetzten Gartenhofhausbebauung sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.][§2 Nr.2 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Geringfügige Abweichungen von der Lage und Größe der Gemeinschaftsstandplätze für Müllgefäße können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Auf dem Flurstück 4931 der Gemarkung Schnelsen sind innerhalb des durch Baugrenzen mit (a) gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils ein eingeschossiges Vereinshaus und eine Squashhalle sowie innerhalb des mit (b) gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils nur eine Tennishalle mit den für die festgesetzten Nutzungen notwendigen Räumen zulässig. Andere bauliche Anlagen des Hochbaues sind auf der als „Private Sportanlage" festgesetzten Fläche nicht zulässig.][§2 Nr.5 | Auf der mit einem Erhaltungsgebot für Bäume und Sträucher gekennzeichneten Fläche sind Bäume und Sträucher in Form einer Wallhecke (Knick) zu erhalten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]