Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 30 für den Geltungsbereich zwischen Weidestraße, ehemaliger Flotowstraße, Osterbekstraße und der Kerngebietsnutzung „Alstercity" an der Weidestraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 419) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Osterbekkanal - über die Flurstücke 1406, 5870 und 5859 der Gemarkung Barmbek - Weidestraße - über das Flurstück 5734, Westgrenze des Flurstücks 5734, Südgrenze des Flurstücks 6135, über das Flurstück 5935, Westgrenze der Flurstücke 6135 und 6136, über das Flurstück 1406 (Osterbekstraße) der Gemarkung Barmbek.
technHerstellDatum
2017-07-19
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Mischgebiet sind auf der mit „(a)" bezeichneten Teilfläche Stellplätze nur in Tiefgaragen oder innerhalb der Gebäude in Garagengeschossen zulässig.][§2 Nr.2 | Im Misch- und Kerngebiet sind Aufenthaltsräume in Staffel- und Dachgeschossen auf die zulässige Geschossfläche anzurechnen.][§2 Nr.3 | Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe und Tankstellen sowie Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen des Gebiets unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in den übrigen Teilen des Gebiets werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im Mischgebiet kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,5 für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung bis 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.5 | Im Kerngebiet sind die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und großflächige Handelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für sonstige Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Fahrrecht auf den Flurstücken 6135 und 5734 umfasst die Befugnis der Vattenfall Europe HH AG, eine Zu- und Abfahrt zum Abspannwerk anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Fahr- und Leitungsrecht auf dem Flurstück 5734 umfasst ferner die Befugnis der Ver -und Entsorgungsunternehmen unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Fahr- und Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind, mit Ausnahme im Gewerbegebiet, Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.9 | In den Baugebieten sind fensterlose Außenwände von baulichen Anlagen sowie Fassaden, deren Fensterabstände mehr als 5 m betragen, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.10 | In den Baugebieten sind mindestens 20 vom Hundert der Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.11 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Gebäudeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.13 | Für anzupflanzende Bäume sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen.][§2 Nr.14 | Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen und gärtnerisch anzulegen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von 12 m2 je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 419]