Der Bebauungsplan Lokstedt 4 für den Geltungsbereich Niendorfer Straße — Bahnanlagen — über die Flurstücke 396, 397 (Heckenrosenweg), 398, 399, 3423, 410, 411, Südgrenze des Flurstücks 3419 — über die Flurstücke 415 (Hartsprung), 451, Ostgrenzen der Flurstücke 450 und 452 der Gemarkung Lokstedt — Feldhoopstücken — West- und Südgrenze des Flurstücks 452, Südgrenze des Flurstücks 3249 der Gemarkung Lokstedt — Rütersbarg — Hartsprung einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Lokstedt — Rütersbarg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-08-26
texte
[§2 Nr.1 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet auf den Flurstücken 425, 426, 2377 und 2472 der Gemarkung Lokstedt sind nur kleingewerbliche Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zulässig, die dem Bedarf der Anwohner dienen; Lagerhäuser und Lagerplätze sind unzulässig. Betriebswohnungen im Sinne von § 8 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) sind zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]